Satzung

Fanclub lila weiße Maiburg“                          

 

§ 1 Name und Sitz des Fanclub

  • Der Fanclub trägt den Namen: „Fanclub lila weiße Maiburg“
  • Der Sitz ist in 49626 Bippen

§ 2 Fanclub-Zweck

  • Der Fanclub dient der Förderung der Fan-Kultur in Bippen, Berge, Fürstenau, Eggermühlen, Ankum und Umgebung sowie der Unterstützung des VfL Osnabrück   

§ 3 Mitgliedschaft

  • Mitglied kann jeder werden der VfL Osnabrück-Fan ist (Online-Antrag)
  • Es gibt keine Beschränkung im Hinblick auf das Alter der Mitglieder
  • Die Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen oder mündlichen Antrags beim Vorstand
  • Die Teilnahme an Fahrten wird Jugendlichen unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ermöglicht
  • Ein Aufnahme-Stopp ab einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern ist nicht vorgesehen
  • Kündigungen der Mitgliedschaft sind jederzeit beim Vorstand möglich
  • Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Fanclub zu schaden! Dies beinhaltet die Verbreitung rechtsextremistischer Gesinnung, Materialien und Parolen und/oder die vorsätzliche Ausübung und Anstiftung zu Gewalt 
  • Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss des betreffenden Mitgliedes zur Folge
  • In diesem Fall wird der VfL Osnabrück von solchen Vorkommnissen dieses Mitgliedes informiert, um unsere Distanzierung zu gewährleisten und den Fanclub zu schützen

 

§ 4 Beiträge und deren Verwendung             Jahresbeitrag

  • Mitglieder bis einschl. 15 Jahre                              kein 
  • Mitglieder ab 16 Jahre                                             10,- €

 

Die Mitgliedsbeiträge werden für Fahrten des Clubs, Familienfeste des Clubs, laufende Kosten des Clubs und für Fanclub-Fanartikel nach Absprache mit dem Vorstand, gegebenenfalls mit den Mitgliedern genutzt.

 

Drei Möglichkeiten der Beitragszahlung bis zum 31.05 des jeweiligen Jahres:

  • Abbuchung des Beitrages
  • Überweisung auf das Fanclub Konto
  • Barbezahlung bei einer der Kassenwarte  

 

§ 5 Fanclub Vorstand

 

Der Vorstand sollte aus 7 Vereinsmitgliedern bestehen.

  • Ersten Vorsitzender
  • Zweiten Vorsitzender
  • Erster Kassenwart
  • Zweiten Kassenwart
  • Dritter Kassenwart
  • Erster Schriftführer
  • Zweiter Schriftführer

Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Mitgliederversammlungen finden jeweils einmal im Jahr statt.

Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus. Der Vorstand beruft alle 3 Monate eine Vorstandssitzung ein, bei Bedarf kann dieser Zeitraum erweitert oder verkürzt werden.

Den Vorstandsmitgliedern ist es möglich innerhalb der 2 Jahre aus familiären oder persönlichen Gründen ihr Amt nieder zu legen. Es muss dann ein Nachfolger in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden.